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Unternehmensansiedlung Belgien-Deutschland

Nach dem „Juristen-Traum“, der gerade erschienenen Übersetzung des belgischen Gesetzbuches, und nach der Bearbeitung des belgischen Arbeitsrechts für deutschsprachige Leser durch Bachmann/Müller-Trawinski versuchen 5 Autoren, den deutschen Investoren auch die Regeln der belgischen Bürokratie rund um Abgaben, Gesellschaften und Sozialem mit ihren Gestaltungsmöglichkeiten näher zu bringen.
Daraus wurde ein juristisches und betriebswirtschaftliches Fachbuch – das aber einem beherzten Unternehmer, der nicht gerade vom Fach ist, kaum eine Chance lässt.
Ein Expertentipp für EU-Bedienstete

Um nicht auf der OECD-Liste der Steueroasen zu landen, meldet auch Belgien ab 2010 automatisch die belgischen Zinseinkünfte ausländischer Sparer an den Fiskus der Heimatländer. Aufgrund europäischer Vorschrift werden auch Bedienstete der EU-Behörden grundsätzlich wie Ausländer behandelt. Daher hat so mancher Beamte schnell noch vor Jahresende Steuererklärungen in Deutschland eingereich.
Nun nimmt der deutsche Fiskus EU-Beamte ins Visier

Um nicht auf der OECD-Liste der Steueroasen zu landen, will Belgien ab 2010 beim Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden der EU-Mitgliedsländer mitmachen. Es zeugt von Sinn für legislative Ironie, wenn Autoren eines Gesetzes zu dessen Opfern werden.
Im Fall der EU-Zinssteuer-Richtlinie könnte das jetzt eintreten. EU-Beamte, die sich das umstrittene Gesetzeswerk ausgedacht haben, könnte zum Verhängnis werden, dass der belgische Staat auf Druck der großen Industriestaaten sein Bankgeheimnis preis gibt.
"Vorteile jeglicher Art" machen in Belgien vieles möglich

Belgien schützt zwar die Vermögen seiner Sparer, doch Lohnempfänger zahlen schnell eine Einkommensteuer von über 50 Prozent. Damit gehören die Steuersätze im Königreich zu den höchsten weltweit. Auch die Sozialabgaben liegen weit über dem Durchschnitt.
Doch nur auf den ersten Blick ist Belgien ein Hochsteuerland für Arbeitnehmer. Pauschalen und Zuschüsse machen die Abgabenlast erträglich. Allerdings kennen selbst die meisten belgischen Arbeitgeber die vielen Möglichkeiten nicht, dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen.
Ein Expertentipp

Für Immobilien, die in Belgien liegen, fällt belgische Erbschaftsteuer an. Dies gilt auch dann, wenn der Verstorbene in Deutschland seinen Wohnsitz hatte. Die aus Deutschland bekannten hohen Steuerfreibeträge z.B. für Ehegatten oder Kinder gibt es in Belgien nicht.