Sind Sie an Weisungen gebunden?
Der „falsche“ Selbständige auf dem Prüfstand
Ob Reinigungs- oder Schreibkraft, Journalist oder Geschäftsführer, nicht selten legt der Arbeitgeber dem Stellenbewerber nahe, die Arbeit anstelle eines üblichen Arbeits- bzw. Anstellungsvertrags auf „selbständiger“ Basis auszuführen. Die Absicht liegt auf der Hand. Er spart viel Geld. So für den in Belgien besonders hoch ausfallenden Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von rund 32% vom Bruttolohn für Angestellte bzw. von 38% für Arbeiter.